Wohnungsgenossenschaft Zittau Schillerstraße 23 - Zittau
  
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* Vertreterversammlung 2010
* Wahl der Vertreter und Ersatzvertreter zur Vertreterversammlung vom 29.03.2010 - 09.04.2010
* Informationsblatt Ausgabe 1/2009
* Informationsblatt Ausgabe 1/2008
* Informationsblatt Ausgabe 1/2007
* Informationsblatt Ausgabe 1/2006
 
 
Vertreterversammlung 2010 ^

Die Vertreterversammlung der Wohnungsgenossenschaft Zittau eG zum Jahresabschluss 2009 findet am 31.05.2010 statt.

Tagesordnung:

1.Eröffnung und Begrüßung
2.Bericht des Vorstandes über das Geschäftsjahr 2009
3.Diskussion zum Bericht des Vorstandes und Bestätigung
4.Bericht des Aufsichtsrates
5.Diskussion zum Bericht des Aufsichtsrates und Bestätigung
6.Bericht über die gesetzliche Prüfung für das Geschäftsjahr 2009
7.Beschlussfassungen
7.1.Beschluss über den Prüfungsbericht zum Geschäftsjahr 2009
7.2.Beschluss zur Feststellung des Jahresabschlusses 2009
7.3.Beschluss zur Entlastung des Vorstandes
7.4.Beschluss zur Entlastung des Aufsichtsrates
7.5.Information an die Vertreterversammlung zur Offenlegung des Jahresabschlusses 2009
7.6.Beschluss zu Beschränkungen für Kredite
7.7.Beschluss über Pflegestunden
8.Schlusswort

Der Jahresabschluss 2009 (Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang) und der Lagebericht des Vorstandes sowie der Bericht des Aufsichtsrates liegen in der Geschäftsstelle der Wohnungsgenossenschaft Zittau eG und am Versammlungsort zur Einsichtnahme aus.

DER AUFSICHTSRATDER VORSTAND

     
 
 
 
 
Wahl der Vertreter und Ersatzvertreter zur Vertreterversammlung vom 29.03.2010 - 09.04.2010 ^

Bekanntmachung gemäß § 6 Wahlordnung
der Wohnungsgenossenschaft Zittau eG


In der Zeit vom 29.03.2010 - 09.04.2010 erfolgt die Wahl der Vertreter und Ersatzvertreter zur Vertreterversammlung als Briefwahl.

Gemäß § 6 (2) der Wahlordnung liegen die Festlegung der Wahlbezirke, die Wählerlisten und die Kandidatenlisten ab 15.02.2010 in den Geschäftsräumen der Wohnungsgenossenschaft Zittau eG zur Einsicht für die Mitglieder aus.

Nach § 7 der Wahlordnung können der Wahlvorstand und jedes Mitglied Kandidaten zur Wahl als Vertreter vorschlagen. Der Vorschlag muss jeweils den Namen, Vornamen und die Anschrift des vorgeschlagenen Mitgliedes enthalten. Dem Vorschlag ist eine Erklärung des Vorgeschlagenen beizufügen, dass er mit seiner Benennung einverstanden ist.

Die Vorschläge sind bis zum 26.02.2010 an die Geschäftsstelle der Wohnungsgenossenschaft Zittau eG zu senden oder abzugeben.

Gemäß § 10 der Wahlordnung übergibt die Wohnungsgenossenschaft Zittau eG bis 29.03.2010 den Wahlberechtigten die Wahlunterlagen.

Der Wahlvorstand
Wohnungsgenossenschaft Zittau eG
     
 
 
 
 
Informationsblatt Ausgabe 1/2009 ^

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Informationsblatt Ausgabe 1/2008 ^

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Informationsblatt Ausgabe 1/2007 ^

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